Anwaltskanzlei, Fachanwältin für Sozialrecht

Fachanwältin Sozialrecht Dorothea Fey Stuttgart


Recht herzlich willkommen bei der Anwaltskanzlei Fey


Die Kanzlei Fey vertritt Sie im Sozialrecht gegenüber Behörden im Widerspruchsverfahren und vor dem Sozialgericht in allen Instanzen, insbesondere in diesen Bereichen:

  • Arbeitslosengeld I
    • Ist die Sperrzeit wirksam?
    • Bekomme ich Arbeitslosengeld bei dauerhafter Arbeitsunfähigkeit?
    • Bekomme ich Arbeitslosengeld trotz Abfindung?
  • Arbeitslosengeld II, Bürgergeld (früher „Hartz 4“)
    • Stimmt die Berechnung des Bürgergeldes?
    • Ist die Kürzung der Kosten für Unterkunft und Heizung rechtmäßig?
    • Habe ich Anspruch auf einen Bildungsgutschein vom Jobcenter?
  • Sozialhilfe
  • Grad der Behinderung (GdB)
    • Habe ich Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis?
    • Soll ich gegen die Verringerung des GdB vorgehen?
  • Erwerbsminderungsrente
    • Genügt meine Arbeitsunfähigkeit für eine Erwerbsminderungsrente?
  • Krankenversicherungspflicht
    • nachträgliche Beitragsforderungen der Krankenkasse für fehlende Versicherungszeiten
    • Obligatorische Anschlussversicherung
  • Untätigkeitsklagen, z.B. wenn das Jobcenter nichts macht
  • Antrag auf einstweilige Anordnung für existenzsichernde Leistungen

Terminvereinbarung

Rufen Sie mich an oder schicken Sie eine E-Mail und schildern Sie Ihr Problem.

Die Besprechungen können gerne ausschließlich über Telefon oder Videokonferenz via Zomm oder ein von Ihnen benutztes Tool erfolgen. Beachten Sie bitte ggf. die AGB.

Tel.: 0711-4505 568, Mail: info@fey-arbeitsrecht.de

Sitz der Anwaltskanzlei für Sozialrecht

Stuttgart-Möhringen, Elfenstr. 93. Die Kanzlei liegt ca. 5 Min. bequeme Gehzeit von der U-Bahn-Haltestelle Riedsee in Stuttgart-Möhringen entfernt (U5, U6, U8, U12). Die Kanzleiräume sind leider nicht barrierefrei. Eine Karte finden Sie unter Kontakt.